Hausordnung

Stadt Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa.

Allgemeine Hausordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Frankenberg/Sa.

1.) Allgemeines

Diese Hausordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Frankenberg/Sa. (kommunale Kindertageseinrichtungen). Sie ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und gilt für alle Personen, die das Gelände und die Kindertageseinrichtung betreten.

Kommunale Kindertageseinrichtungen sind weltanschaulich neutral und stehen grundsätzlich Kindern und deren Personensorgeberechtigten unabhängig von Religion, Nationalität, Behinderung und Geschlecht sowie sexueller Orientierung offen gegenüber.

Neben den Allgemeinen Regelungen gelten die einrichtungsinternen Ergänzungen zur Hausordnung.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.

2.) Hausrecht

In den kommunalen Kindertageseinrichtungen wird das Hausrecht durch die Einrichtungsleitung oder einem von Ihr beauftragten Mitarbeiter ausgeübt.

3.) Öffnungszeiten

Kita Taka-Tuka-Land:           5.50 Uhr – 17.00 Uhr

Kita Wasserflöhe:                  6.00 Uhr – 17.00 Uhr

Kita Windrädchen:                6.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ruhezeit:                            12.00 Uhr – 14.00 Uhr

Schließtage:

 Die Kindertagesstätten haben folgende Schließzeiten:

            – Brückentage

            – pro Kalenderjahr 2 pädagogische Fachtage

            – zwischen Weihnachten und Neujahr analog der Weihnachtsferien in Sachsen

Spätestens bis 30.11. des laufenden Jahres werden die konkreten Schließtage für das kommende Kalenderjahr mittels Aushang in der Kindertageseinrichtung veröffentlicht.

4.) Betreuungsangebot/ Bringe- und Abholzeiten:

Die Verweildauer eines Kindes in der Einrichtung richtete sich nach der vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeit.

Überziehungen der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden leitet die Kitaleitung an den Träger zur Mehrkostenberechnung weiter.

Änderungen der Betreuungszeit sind nur für den gesamten Kalendermonat möglich. Sie sind spätestens einen Monat vor deren Eintreten der Einrichtungsleitung schriftlich mitzuteilen. (Formular zum Download auf der Homepage)

Das Gelände der Einrichtung ist 15 Minuten nach der Abholung des Kindes zu verlassen. Mit Beendigung der Öffnungszeit muss das Gelände der Kindertageseinrichtung verlassen sein.

Zur Teilnahme am Frühstück ist das Bringen des Kindes bis 7. 30 Uhr  erforderlich. Damit die Kinder die Möglichkeit haben, das Frühstück gemeinsam und in Ruhe einzunehmen, werden in der Zeit von 7.30 – 8.00 Uhr keine Kinder entgegengenommen.

Es werden täglich Angebote im Rahmen der Lernangebote/Projektarbeit jeder Gruppe durchgeführt. Zur ungestörten Teilnahme an den pädagogischen Angeboten ist ein Bringen des Kindes bis spätestens 9.00 Uhr erforderlich. Daher können nach 9.00 Uhr keine Kinder entgegengenommen werden. Ausnahmen sind im wichtigen Einzelfall mit der Kitaleitung oder den pädagogischen Fachkräften abzustimmen.

Die Ruhezeit im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich ist von 12.00 – 14.00 Uhr. In dieser Zeit können keine Kinder abgeholt werden.  Nur in wichtigen Fällen und nach vorheriger Absprache mit den pädagogischen Fachkräften sind Ausnahmen möglich.

5.) Aufsichtspflicht

 Die Aufsichtspflicht der Kindertageseinrichtung beginnt bei der Begrüßung des Kindes durch die pädagogische Fachkraft auf dem Grundstück der Kita und endet mit der Verabschiedung des Kindes bei der pädagogischen Fachkraft. Ab diesem Moment endet die Aufsichtspflicht der Kindertageseinrichtung und die Aufsichtspflicht geht auf  den Personensorgeberechtigten oder der schriftlich zur Abholung des Kindes bevollmächtigten Person über,  auch wenn sich die abholende Person mit anderen Personen unterhält und das Kind unbeaufsichtigt lässt.

Kinder, welche die Kindertageseinrichtung nicht besuchen, sind generell von der Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals ausgeschlossen.

Bei Veranstaltungen mit den Personensorgeberechtigten liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei diesen.

Das allein Gehen eines Kindes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Personensorgeberechtigten und muss die konkreten Daten zum alleinigen Verlassen der Kindertagestätte durch das Kind enthalten.

Bei amtlichen Wetterwarnungen werden alleingehende Kinder nicht aus der Aufsicht der Kindertagestätte entlassen.

6.) Sicherheit und Ordnung

Im Bereich der jeweiligen Kindertageseinrichtung dürfen sich regelmäßig und für den erforderlichen Zeitraum neben den Kindern mit einem gültigen Betreuungsvertrag und dessen Abholberechtigte zum Bringen und Abholen der Kinder, Geschwisterkinder, die pädagogischen und technischen Kita-Mitarbeiter (einschließlich der Praktikanten), die Mitarbeiter der Stadt Frankenberg/Sa. einschließlich der Bauhofmitarbeiter zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufhalten.

Für jegliche Besucher oder Dienstleistende bedarf es der Zustimmung der Kitaleitung. Die Kitaleitung hat das Recht, jederzeit die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses anzuordnen.

Beim Betreten und Verlassen der Kindertageseinrichtung ist darauf zu achten, dass die Eingangstür und das Grundstückstor im Interesse und zum Schutz der Kinder wieder geschlossen werden.

Das Betreten der Gruppenräume ist aus hygienischen Gründen untersagt. Um die Intimsphäre der Kinder zu wahren, ist der Aufenthalt in den Waschräumen nicht gestattet.

Die allgemeinen Regeln des Brandschutzes und Verhaltens bei Bränden und Gefahren sind durch alle Personen in der Kindertageseinrichtung einzuhalten. Die Fluchtwege sind den ausgehängten Plänen zu entnehmen. Rettungswege müssen stets freigehalten werden.

Unfälle innerhalb des Objektes sowie auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung und nach Hause sind unverzüglich der Kita-Leitung zu melden.

In der Kindertageseinrichtung und im Außengelände ist es nicht zulässig:

  • Alkohol oder andere Rauschmittel zu konsumieren,
  • Tiere mitzubringen, Ausnahmen bilden die Durchführung von pädagogischen Projekten,
  • Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen,
  • politische oder kommerzielle Werbung zu betreiben und extremistische Meinungen zu vertreten,
  • zu rauchen, dies umfasst Zigaretten, E-Zigaretten sowie Tabakerhitzer.

Die Kindertageseinrichtung wird ausschließlich zur Kindertagesbetreuung und hiermit verbundenen Veranstaltungen genutzt.

Von Personensorgeberechtigten, Elternrat oder Dritten zum Aushang oder zur Verteilung mitgebrachtes Informationsmaterial jeglicher Art ist generell durch die Einrichtungsleitung zu genehmigen. Kommerzielle Werbung ist grundsätzlich in kommunalen Kindertageseinrichtungen untersagt. Die Persönlichkeitsrechte der Kinder sowie der Mitarbeiter sind zu respektieren und zu wahren. Persönliche Portfolios der Kinder dürfen nur mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten eingesehen werden.

Das gezielte Fotografieren und Filmen von Kindern, Mitarbeitern und Anlagen der Kindertageseinrichtungen durch Dritte ist nur mit Zustimmung der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. erlaubt.

Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung von Bekleidung und persönlicher Gegenstände der Kinder, Personensorgeberechtigten und Besuchern der Einrichtung wird keine Haftung übernommen.

Die Hausordnung tritt zum 22.05.2023 in Kraft 

Firmenich
Bürgermeister

Einrichtungsinterne Ergänzung zur allgemeinen Hausordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Frankenberg/Sa.

In Anpassung an die jeweiligen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung wurden Ergänzungen zur Hausordnung der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. vorgenommen. Die Ergänzungen sind für alle Kinder, Personensorgeberechtigten und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung verbindlich. 

  1. a) Öffnungszeiten/Betreten der Einrichtung

Aus hygienischen Gründen benutzen Sie bitte die blauen Schuhüberzieher, welche sich in den jeweiligen Eingangsbereichen befinden. Die Einrichtung ist nicht mit Straßenschuhen zu betreten.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund betrieblicher Gründe Gruppenzusammenlegungen oder die Schließung einzelner Gruppen möglich sind.

Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, alle Türen beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zu schließen.

Unser Außengelände ist kein öffentlicher Spielplatz.

Wir bitten darum, mit den Spielgeräten im  Außengelände sorgsam umzugehen und keine Spielsachen aus dem Schuppen zu nehmen.

  1. b) Tagesablauf

Die Kinder beginnen den Tag mit einem gemeinsamen Frühstück pünktlich um 07.30 Uhr.

Damit ein ungestörtes Frühstück stattfinden und ein respektvoller Umgang miteinander gewährleistet werden kann bitten wir Sie, Ihr Kind rechtzeitig in die Kindertageseinrichtung zu bringen. Planen Sie ausreichend Zeit zum Entkleiden Ihres Kindes ein und bedenken Sie, dass vor der Einnahme der Mahlzeiten hygienische Maßnahmen stattfinden. Zur Förderung der Selbständigkeit werden die Kinder beim Tisch decken und dem Bereitstellen der Mahlzeit mit einbezogen. Auch dies nimmt noch zusätzlich einen nicht unerheblichen Zeitrahmen in Anspruch.

Kinder, welche das Frühstück zu Hause zu sich nehmen, können ab 08.00 Uhr in die Einrichtung gebracht werden.

Um 11.00 Uhr nehmen die Kinder das Mittagessen ein. Ab 12.00 Uhr beginnt die Ruhezeit, welche gegen 14.00 Uhr beendet wird. Gegen 14.30 Uhr beginnt in der Regel das gemeinsame Vespern.

Zum Lernerfolg von Kindern gehört entsprechend ihres Entwicklungsstandes das Sammeln von positiven und negativen Erfahrungen. Daher lassen sich Verletzungen der Kinder im Alltag nicht immer vermeiden. Kinder haben ein Recht auf Beulen und Schrammen.

  1. c) An- und Abmeldung eines Kindes

Die Aufnahme des Kindes erfolgt über einen Betreuungsvertrag schriftlich durch die Personensorgeberechtigten. In einem Aufnahmegespräch, in der Regel mit der Einrichtungsleitung und den Personensorgeberechtigten, werden alle weiteren Aufnahmekriterien und notwendigen Formalitäten besprochen.

Das Fernbleiben des Kindes ist persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer: 037206 / 887390 bis 08.00 Uhr

der Kindertageseinrichtung mitzuteilen. Auf Abmeldungen über jegliche Messangerdienste kann keine Rücksicht genommen werden.

Für die Abmeldung beim Essenanbieter sind die Sorgeberechtigen selbst zuständig.

  1. d) Kleidung/Tragen von Schmuck

Wir bitten die Personensorgeberechtigten, die Kinder witterungsgerecht zu kleiden. Für jedes Kind sind 2 komplette Garnituren an Ersatzkleidung in den Wechselbeuteln der Kindertageseinrichtung zu hinterlegen. Für die Kinder sollten rutschfeste Hausschuhe (Pantoffeln oder Gummischuhe sind zu vermeiden) mitgebracht werden. Für sportliche Aktivitäten wird entsprechendes rutschfestes Schuhwerk benötigt.

Alle Kleidung inklusive Schuhwerk ist zu beschriften.

Aufgrund der Verletzungsgefahr ist im Krippenbereich das Nutzen von Haargummis und Haarspangen mit den Bezugserziehern abzusprechen. Des Weiteren ist das Tragen von Ketten, Armbändern und hängendem Ohrschmuck nicht erlaubt.

Das Tragen von Ohrsteckern erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem raten wir aufgrund der bestehenden Strangulationsgefahr von der Verwendung von weiten Schals (auch Loop-Schals) und Kordeln an den Kleidungsstücken ab.

  1. e) Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Die Verabreichung von Medikamenten jeglicher Art wird generell nicht durchgeführt. In Ausnahmefällen oder bei chronischen Erkrankungen müssen die Sorgeberechtigten eine Bescheinigung über die Medikamentengabe vom Arzt in der Einrichtung vorlegen. Diese Medikamente sind verschlossen an die pädagogischen Fachkräfte auszuhändigen. Kinder sollen keine Medikamente in Rucksäcken oder (Jacken-)Taschen aufbewahren.

Im Notfall werden Eltern und ein Arzt unserer Wahl informiert.

Übertragbare Krankheiten nach §34 des Infektionsschutzgesetzes, auch Kopflausbefall, sind unverzüglich dem pädagogischen Personal zu melden.

Kinder, die krank sind, müssen der Einrichtung fernbleiben. Als Richtwert gelten bei Fieber und bei Magen-Darm-Erkrankungen mindestens 48 Stunden. Weißt Ihr Kind, nach Einhaltung der Isolationszeit, keinerlei Symptome einer Erkrankung mehr auf, so kann es die Einrichtung wieder besuchen. Auch bei anderen Erkrankungen ist eine Symptomfreiheit gewünscht. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Einrichtung umgehend zu informieren, damit entsprechend der Bestimmungen das Gesundheitsamt informiert werden kann.

Zecken werden nicht vom Personal der Kindertageseinrichtung entfernt. Die Personensorgeberechtigten werden unverzüglich nach der Feststellung durch die Kindertageseinrichtung informiert und entscheiden selbst über das weitere Vorgehen.

Um einen ausreichenden Sonnenschutz zu gewährleisten, sollen die Kinder in den Sommermonaten früh eingecremt in die Kita gebracht werden. Die Verantwortung dafür tragen die Personensorgeberechtigten. Ein Nachcremen (nur mit entsprechender Einverständniserklärung) erfolgt durch die pädagogischen Fachkräfte. Zudem sind die Personensorgeberechtigten dazu angehalten, ihren Kindern ganzjährig eine Kopfbedeckung mitzugeben.

  1. f) Sprechzeiten der Kitaleitung:

In der Regel ist die Kitaleitung in der Zeit von 6.30 – 16.00 Uhr besetzt.

Für die Durchführung von Einzelgesprächen ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend notwendig.

  1. g) Abstellmöglichkeiten

Private Roller/ Fahrräder werden bitte an den dafür vorgesehen Fahrradständern angeschlossen und auf unserem Gelände nicht genutzt. Vom Tor und zurück bitte schieben.

Das Anleinen von Hunden auf dem Gelände ist nicht gestattet.

  1. h) Informations- und Mitteilungspflicht

Die Sorgeberechtigten informieren die Kindertageseinrichtung unaufgefordert über Veränderungen des Lebensumfeldes des Kindes (z.B. Trennung, veränderte Sorgeberechtigung, Umzug, Wechsel Arbeitgeber).

Bitte informieren Sie sich regelmäßig an unseren Aushängen, Informationstafeln oder ggf. auf der Website der Kindertageseinrichtung über geplante bzw. erfolgte Aktivitäten, Termine und wichtige Hinweise.

Die Ergänzungen zur Hausordnung treten zum 01.07.2023 in Kraft.